COC-Papier verloren? So bestellen Sie ein Duplikat

Lost your COC certificate? Here’s how to order a replacement

Ein verlorenes COC-Papier lässt sich ersetzen, und zwar unkompliziert. Ist Ihnen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung abhandengekommen, fordern Sie einfach ein offizielles Duplikat beim Fahrzeughersteller an. Das verlorene Original brauchen Sie dafür nicht, es genügt die Fahrgestellnummer (FIN). Voraussetzung ist lediglich, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige EU-Typgenehmigung besteht. Laut Artikel 36 der EU-Verordnung 2018/858 muss der Hersteller ein solches Duplikat sogar bis zu zehn Jahre nach der Herstellung ausstellen. Wie Sie dabei vorgehen, was das kostet und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

COC-Papiere verloren: das Wichtigste in Kürze

Panik wäre übertrieben: Der Ersatz ist ein Routinevorgang, kein Ausnahmefall. Das Wesentliche auf einen Blick:

  • Das Duplikat stellt der Hersteller aus, entweder direkt oder über einen Dienstleister, der die Anfrage für Sie abwickelt.
  • Das verlorene Original wird nicht benötigt; zur Identifikation reicht die FIN.
  • Das Duplikat ist bei der Zulassung dem Original rechtlich gleichgestellt und trägt sichtbar den Vermerk „Duplikat".
  • Bedingung ist eine vorhandene EU-Typgenehmigung. Fehlt sie, etwa bei sehr alten Fahrzeugen, läuft die Zulassung über ein Gutachten.

Zuerst prüfen: Ist das COC nur verlegt?

Bevor Sie ein Duplikat anfordern, lohnt sich ein kurzer Check, denn oft ist das Dokument nicht verloren, sondern nur verlegt. Bei einem Neuwagen wird das COC kostenlos zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt; es liegt also meist in den Bordunterlagen oder in der Dokumentenmappe zum Auto.

Bei einem Gebrauchtwagen schauen Sie zunächst in den übergebenen Papieren nach. Ist der Kauf noch frisch und das COC nicht dabei, fragen Sie beim Verkäufer oder beim Autohaus nach, bevor Sie den Umweg über ein Duplikat gehen. Und falls Ihr Auto in Deutschland bereits zugelassen ist, brauchen Sie das Dokument womöglich gar nicht sofort - dazu weiter unten mehr.

Ist ein Duplikat rechtlich so gültig wie das Original?

Viele Autofahrer befürchten, mit einem Ersatzdokument bei der Zulassungsstelle abgewiesen zu werden. Diese Sorge ist unbegründet. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bestätigt, dass Ihr Fahrzeug einem in der EU genehmigten Typ entspricht. Was genau in dem Dokument steht, lesen Sie in unserem Beitrag Was ist ein COC-Papier?.

Ein Duplikat erfüllt exakt denselben Zweck wie das verlorene Original. Der Hersteller stellt es aus und kennzeichnet es mit dem Vermerk „Duplikat" auf der Vorderseite; die technischen Angaben sind mit denen des Originals identisch. Die rechtliche Grundlage bildet der genannte Artikel 36 der EU-Verordnung 2018/858, national ist das Dokument in § 6 der EG-FGV verankert.

Übrigens läuft ein COC nicht ab. Es dokumentiert die Übereinstimmung Ihres Fahrzeugs mit dem genehmigten Typ zum Zeitpunkt der Herstellung und bleibt als Konformitätsnachweis dauerhaft gültig. Ein COC „erneuern" müssen Sie also nicht; fehlt das Original, geht es allein um das Duplikat des bestehenden Dokuments.

Ausgestellt wird das Duplikat immer vom Hersteller

Ein COC-Duplikat kommt nur aus einer Quelle: vom Fahrzeughersteller selbst oder von seinem offiziellen Importeur. Weder ein Amt noch eine freie Werkstatt kann das Dokument aus eigenen Daten erstellen, denn alle Angaben stammen aus der Typgenehmigung des Herstellers.

Anfordern darf das Duplikat der aktuelle Fahrzeughalter. Das ist vor allem für Gebrauchtwagenkäufer wichtig: Wer ein Auto ohne Papiere übernommen hat, muss nicht den Vorbesitzer einschalten, sondern kann den Ersatz selbst beantragen. Worauf es beim Gebrauchtwagen sonst noch ankommt, lesen Sie in unserem Beitrag COC-Papiere beim Gebrauchtwagen.

In der Praxis stehen Ihnen zwei Wege offen:

  • Direkt beim Hersteller, über eine Vertragswerkstatt oder das Online-Formular der jeweiligen Marke.
  • Über einen spezialisierten Dienstleister, der die Bestellung nach den Vorgaben des Herstellers für Sie übernimmt. Das erspart Ihnen die Suche nach der richtigen Anlaufstelle.

Auch bei Marken außerhalb der EU, etwa aus Japan, Korea oder den USA, bleibt der Hersteller zuständig. In der Praxis übernimmt das für ihn die offizielle Vertretung der Marke in der EU, also die deutsche Niederlassung oder der Generalimporteur. Wichtig ist dabei der Zeithorizont: Die Pflicht, ein Duplikat auszustellen, gilt zehn Jahre ab der Herstellung. Bei älteren Fahrzeugen kann der Hersteller ablehnen; dann führt der Weg über Dienstleister, die auf die Wiederbeschaffung solcher Dokumente spezialisiert sind.

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So beantragen Sie das Duplikat: Unterlagen, FIN und Ablauf

Der Ablauf ist überschaubar. In den meisten Fällen genügen wenige Angaben:

Was Sie brauchen Wozu Pflicht?
Fahrgestellnummer (FIN) Identifiziert Fahrzeug und Typgenehmigung Ja
Eigentums- oder Halternachweis (z. B. ZB II) Weist Sie als Berechtigten aus Je nach Hersteller
Ausweiskopie Bestätigt Ihre Identität Je nach Hersteller
Verlorenes Original - Nein, nicht erforderlich

Schritt für Schritt gehen Sie so vor:

  1. FIN heraussuchen. Sie finden die 17-stellige Nummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld E) sowie meist im Motorraum oder am unteren Rand der Windschutzscheibe.
  2. Weg wählen. Entscheiden Sie sich für den direkten Antrag beim Hersteller oder für einen Dienstleister.
  3. Antrag stellen und die Bearbeitung abwarten.
  4. Duplikat erhalten und für die Zulassung verwenden.

Was kostet ein COC-Duplikat?

Zwischen 70 und 180 Euro: In dieser Spanne liegt ein COC-Duplikat bei den meisten Herstellern, wie Stichproben des ADAC zeigen. In Ausnahmefällen werden bis zu 250 Euro fällig. Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Gebühr ist gesetzlich begrenzt. Nach Artikel 36 der EU-Verordnung 2018/858 darf sie die reinen Ausstellungskosten nicht übersteigen, der Hersteller soll am Duplikat also nichts verdienen.

Wie lange die Ausstellung dauert, lässt sich pauschal nicht sagen; das ist von Hersteller zu Hersteller verschieden. Planen Sie den Ersatz deshalb rechtzeitig ein, bevor ein Termin bei der Zulassungsstelle ansteht.

Brauchen Sie das COC überhaupt, wenn Ihr Auto schon zugelassen ist?

Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum: dass ohne COC gar nichts läuft. Für ein Fahrzeug, das in Deutschland bereits zugelassen ist, trifft das in der Regel nicht zu. Für einen Halterwechsel oder den täglichen Betrieb verlangen die Zulassungsstellen üblicherweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Nachweis der Hauptuntersuchung und eine eVB-Nummer. Das COC gehört nicht dazu.

Konkret brauchen Sie es vor allem bei der Erstzulassung eines aus dem EU-Ausland importierten Fahrzeugs, ebenso beim Reimport eines zuvor exportierten Autos. Selbst dann muss es nicht immer auf Papier vorliegen: Lassen sich die Daten aus dem zentralen Register abrufen, genügt das der Zulassungsstelle oft.

Wird ein Auto nach einer Abmeldung wieder angemeldet, ist ebenfalls kein COC nötig, sofern es zuvor schon in Deutschland zugelassen war - die technischen Daten liegen dann bereits vor. Trägt Ihr Auto also längst ein deutsches Kennzeichen, ist ein verlorenes COC seltener ein akutes Problem als gedacht. Für einen späteren Verkauf ins Ausland lohnt sich der Ersatz trotzdem.

Oldtimer und Sonderfälle: wenn kein Duplikat möglich ist

Nicht immer lässt sich ein Duplikat beschaffen. In zwei Fällen greift der übliche Weg nicht:

Ihre Situation Existiert ein COC? Ihr Weg
COC verloren, EU-Typgenehmigung vorhanden Ja, als Duplikat Duplikat beim Hersteller anfordern
Fahrzeug vor 1996 oder ohne EU-Typgenehmigung Nein, nie ausgestellt Einzelabnahme mit Gutachten
Import aus einem Drittland ohne EU-Typgenehmigung (z. B. US-Import) Nein, kein EU-COC Einzelabnahme mit Gutachten
Hersteller existiert nicht mehr Meist nein Einzelabnahme mit Gutachten

Fahrzeuge, die nie eine EU-Typgenehmigung besaßen, etwa viele Oldtimer vor 1996 oder Direktimporte aus Drittländern, hatten auch nie ein COC. Hier führt der Weg über eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO beziehungsweise eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV, für die ein amtlich anerkannter Sachverständiger ein Gutachten erstellt.

eCoC ab Juli 2026: Das ändert sich für Neuwagen

Seit dem 5. Juli 2026 stellt die Branche europaweit auf das elektronische COC (eCoC) um. Für neu hergestellte Fahrzeuge ist es laut Kraftfahrt-Bundesamt grundsätzlich verpflichtend: Der Hersteller muss das COC nicht mehr zwingend auf Papier ausgeben, sondern stellt die Daten strukturiert und elektronisch bereit. Die Zulassungsstelle ruft sie über die FIN ab.

Für Sie als Halter eines gebrauchten Importfahrzeugs ändert sich dadurch zunächst wenig. Ihr COC in Papierform bleibt gültig, ein Duplikat davon ebenso. Die Umstellung betrifft in erster Linie Neuwagen, nicht den Bestand auf der Straße.

Fazit: Ein verlorenes COC lässt sich problemlos ersetzen

Ein verlorenes COC-Papier ist kein Grund zur Sorge. In den allermeisten Fällen erhalten Sie ein offizielles Duplikat, das dem Original in nichts nachsteht. Prüfen Sie zuerst, ob für Ihr Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung vorliegt, halten Sie die FIN bereit und wählen Sie anschließend den Weg, der für Sie am bequemsten ist.

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