Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 und wie unterscheidet sie sich vom COC?

What are Registration Certificate Part 1 and Part 2, and how do they differ from the COC?

Wer in Deutschland ein Auto kauft, verkauft oder aus dem EU-Ausland importiert, kommt zwangsläufig mit drei Dokumenten in Berührung: der Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Zulassungsbescheinigung Teil 2 – und dem COC.

Auf den ersten Blick wirkt das wie unnötiger Bürokratieaufwand, aber die Logik dahinter ist klar: Jedes dieser Dokumente erfüllt eine andere, klar abgegrenzte Aufgabe, und keines ersetzt das andere vollständig. Die Zulassungsbescheinigung löste 2005 den alten grünen Fahrzeugschein und den grauen Fahrzeugbrief ab – und trennte ihre Funktionen sauber in zwei Dokumente. Teil 1 gehört dauerhaft ins Fahrzeug, Teil 2 kommt sicher nach Hause.

Das COC hingegen kommt nicht von der Behörde, sondern direkt vom Hersteller, und ist die technische Grundvoraussetzung dafür, dass ein importiertes Fahrzeug in Deutschland überhaupt erstmals zugelassen werden kann.

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Was ist die Zulassungsbescheinigung – und woher kommt sie?

Die Zulassungsbescheinigung hat ihren Ursprung nicht in Berlin, sondern in Brüssel. Mit der EU-Richtlinie 1999/37/EG verpflichtete die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten, das Fahrzeugdokumentenwesen zu harmonisieren und zu vereinheitlichen. Deutschland setzte diese Vorgabe mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. Oktober 2005 um. Seitdem existieren zwei funktional getrennte Dokumente: Teil 1 für den Alltag auf der Straße, Teil 2 als Eigentumsnachweis für zu Hause.

Der entscheidende Unterschied zur alten Regelung: Wer früher seinen Fahrzeugbrief verlor, verlor damit den wichtigsten Eigentumsnachweis für sein Fahrzeug – und hatte anschließend erheblichen bürokratischen Aufwand. Die neue Trennung schützt Eigentümer besser, erschwert Fahrzeugbetrug und vereinfacht die Abwicklung bei Verkauf oder Finanzierung. Ausgestellt wird die Zulassungsbescheinigung ausschließlich von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle am Wohnort des Halters.

Wichtig für Besitzer älterer Fahrzeuge: Wer sein Auto vor Oktober 2005 zugelassen hat und noch den originalen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief besitzt, muss diese nicht zwingend umtauschen. Die alten Dokumente bleiben gültig, solange das Fahrzeug nicht neu zugelassen oder umgemeldet wird.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Der Fahrzeugschein

Teil 1 ist das Dokument, das jeder Autofahrer in Deutschland täglich dabei haben muss. Es handelt sich um ein auf blassgrünem Sicherheitspapier gedrucktes Dokument, das gefaltet dem Format DIN A7 entspricht und die wichtigsten Fahrzeugdaten kompakt auf einen Blick zeigt.

Gemäß §13 FZV muss es bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen von Polizei oder Kontrollbehörden vorgezeigt werden. Wer ohne Teil 1 angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld; das Fahrzeug darf zudem bis zur Vorlage des Dokuments aus dem Verkehr gezogen werden.

Feld Inhalt
A Datum der Erstzulassung
D.1 Marke
D.3 Handelsbezeichnung
E Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN)
F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse
J Fahrzeugklasse
P Motorkenndaten (Hubraum, Leistung, Kraftstoff)

 

Bei Verlust: Das Fahrzeug darf bis zur Ersatzausstellung nicht bewegt werden. Zur Neubeantragung muss man persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle erscheinen und einen gültigen Lichtbildausweis sowie alle verfügbaren Fahrzeugdaten mitbringen. Die anfallenden Verwaltungsgebühren variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 10 und 50 Euro – in Großstädten wie München oder Hamburg eher am oberen Ende dieses Rahmens.

 

Neu ab Ende 2025: Digitaler Fahrzeugschein (i-Kfz)

Seit dem 6. November 2025 ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Deutschland auch digital verfügbar. Über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes können Fahrzeughalter ihren Fahrzeugschein auf dem Smartphone speichern und bei Verkehrskontrollen vorzeigen – der digitale Nachweis erfüllt rechtlich die Mitführungspflicht. Die physische Version bleibt weiterhin gültig. Wichtig: Das KBA empfiehlt, das Papierdokument vorerst weiterhin mitzuführen, da die Rechtsänderung noch nicht allen Polizeibehörden bekannt ist. Bei Auslandsfahrten muss die Zulassungsbescheinigung in Papierform in jedem Fall mitgeführt werden.

Zulassungsbescheinigung Teil 2: Der Fahrzeugbrief

Teil 2 ist das Gegenstück zu Teil 1 – und gleichzeitig das rechtlich wertvollere der beiden Dokumente. Als offizieller Eigentumsnachweis dokumentiert er, wer das Fahrzeug hält, und enthält Angaben zu früheren Vorhaltern. Er ist im DIN A4-Format gehalten und auf hellem, mit Sicherheitsmerkmalen versehenem Papier gedruckt.

Die wichtigste Regel lautet: Teil 2 gehört niemals ins Fahrzeug. Wer ihn im Handschuhfach lässt, erleichtert einem potenziellen Dieb nicht nur die Weiterfahrt, sondern auch den anschließenden Weiterverkauf des gestohlenen Autos. Für Halter, die ihr Fahrzeug finanzieren oder leasen, ist diese Frage ohnehin gegenstandslos: Das Kreditinstitut oder der Leasinggeber behält den Teil 2 für die gesamte Vertragslaufzeit als Sicherheit ein und händigt ihn erst nach vollständiger Zahlung aus.

Wichtigste Felder: VIN (E), Halterdaten (C), Fahrzeugmerkmale (D.1–D.3), Farbe (R) sowie Angaben zu bis zu zwei Vorhaltern.

Wann wird Teil 2 benötigt?

  • Beim Verkauf des Fahrzeugs – kein seriöser Käufer sollte ein Auto ohne Teil 2 übernehmen
  • Bei Finanzierung oder Leasing – verbleibt bis zur vollständigen Tilgung bei der Bank
  • Bei Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk
  • Bei Abmeldung des Fahrzeugs
  • Bei erstmaliger Zulassung eines importierten Fahrzeugs in Deutschland

Bei Verlust des Teil 2 ist die Situation deutlich aufwendiger als beim Verlust von Teil 1: Eine eidesstattliche Erklärung ist zwingend erforderlich, und je nach Zulassungsstelle kann der Vorgang mehrere Wochen dauern. Das allein sollte Anlass genug sein, Teil 2 dauerhaft an einem sicheren Ort – zum Beispiel im Haustresor oder einem verschlossenen Aktenschrank – aufzubewahren.

Der Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2 auf einen Blick

Merkmal ZB Teil 1 ZB Teil 2
Ehemaliger Name Fahrzeugschein Fahrzeugbrief
Format DIN A7, blassgrün DIN A4, Sicherheitspapier
Funktion Zulassungsnachweis Eigentumsnachweis
Aufbewahrung Immer im Fahrzeug Zu Hause / bei der Bank
Mitführpflicht Ja (§13 FZV) Nein
Wann nötig Täglich Verkauf, Finanzierung, Ummeldung
Verlust Einfache Ersatzausstellung Eidesstattliche Erklärung erforderlich

 

Was ist das COC-Dokument – und wie unterscheidet es sich von der Zulassungsbescheinigung?

Wer ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland importiert, hört spätestens bei der Zulassungsstelle zum ersten Mal dieses Wort: COC. Das COC (Certificate of Conformity), auf Deutsch auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt, klingt technisch – und ist es auch. Es stammt nicht von einer Behörde, sondern direkt vom Fahrzeughersteller, und seine Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2018/858, die seit 2020 die frühere Rahmenrichtlinie 2007/46/EG abgelöst hat.

Was genau steht darin – und warum reicht die Zulassungsbescheinigung dafür nicht? Während Teil 1 und Teil 2 die behördliche Seite des Fahrzeugs dokumentieren – wer es hält, wo es zugelassen ist, wann es erstmals auf die Straße kam – bescheinigt das COC die technische Übereinstimmung des konkreten Fahrzeugs mit seinem genehmigten Typ. Das umfasst unter anderem: Emissionswerte (CO₂, Stickoxide, Euro-Norm), Achslasten und Gesamtgewicht, Fahrzeugabmessungen (Länge, Breite, Höhe, Radstand), Geräuschpegel in dB(A), Reifenspezifikationen und Felgengrößen sowie die EG-Typgenehmigungsnummer. Kurz gesagt: Die Zulassungsbescheinigung sagt, wem das Auto gehört. Das COC sagt, was das Auto ist.

Diese Detailtiefe macht das COC zu dem Dokument, das die Zulassungsstelle benötigt, um für ein bisher in Deutschland nicht zugelassenes Fahrzeug überhaupt eine Zulassungsbescheinigung ausstellen zu können. Es ist EU-weit gültig und kennt keine Ländergrenzen: Wer ein Fahrzeug in Frankreich kauft und in Deutschland anmelden möchte, kann dasselbe COC verwenden, das der Händler in Paris ausgehändigt hat – ohne Übersetzung, ohne zusätzliche Beglaubigung.

Mehr erfahren: Was ist das COC-Papier?

ZB Teil 1 / ZB Teil 2 / COC im Vergleich:

Merkmal ZB Teil 1 ZB Teil 2 COC
Ausgestellt von Zulassungsstelle Zulassungsstelle Fahrzeughersteller
Funktion Zulassungsnachweis Eigentumsnachweis Technische Konformität
Gültig in Deutschland Deutschland Gesamte EU
Mitführpflicht Ja Nein Nein
Typischer Einsatz Tägliche Fahrt Verkauf, Finanzierung Import, Erstzulassung

 

Wann brauche ich welches Dokument?

Die Frage, welches Dokument in welcher Situation gebraucht wird, ist für viele Fahrzeughalter eine dauerhafte Quelle der Unsicherheit – besonders dann, wenn ein Fahrzeug grenzüberschreitend bewegt oder aus dem EU-Ausland gekauft wird. Die gute Nachricht: Die Logik dahinter lässt sich auf wenige klare Fälle herunterbrechen.

Für den alltäglichen Fahrbetrieb in Deutschland ist ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 relevant. Sie muss im Fahrzeug mitgeführt werden; alle anderen Dokumente bleiben zu Hause.

Beim Verkauf innerhalb Deutschlands wechseln beide Teile den Besitzer. Teil 1 verbleibt beim Fahrzeug, Teil 2 bestätigt dem Käufer, dass der Verkäufer tatsächlich der eingetragene Halter ist und das Fahrzeug lastenfrei übergeben kann. Ohne Teil 2 sollte kein erfahrener Käufer ein Gebrauchtfahrzeug übernehmen.

Beim Import aus einem anderen EU-Land – etwa beim Kauf eines Fahrzeugs in Italien, Spanien oder den Niederlanden – ist das COC die entscheidende Grundlage für die Erstzulassung in Deutschland. Die ausländische Zulassungsbescheinigung des Herkunftslandes genügt der deutschen Zulassungsstelle in der Regel nicht als alleiniger Nachweis. Das COC hingegen ist EU-weit standardisiert und wird ohne Einschränkungen akzeptiert.

Für die erstmalige Zulassung eines importierten Fahrzeugs ohne deutsche Vorgeschichte gilt: Das COC ist Pflicht. Die Zulassungsstelle stellt auf dieser Basis erstmals eine deutsche ZB Teil 1 und Teil 2 für das Fahrzeug aus. Wer kein COC vorlegen kann, riskiert erhebliche Verzögerungen oder die Ablehnung der Zulassung.

  • Alltägliches Fahren → Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Fahrzeugverkauf innerhalb Deutschlands → Teil 1 + Teil 2
  • Import aus einem EU-Land → COC (Pflicht für die Erstzulassung)
  • Neuzulassung nach Import → Teil 1 + Teil 2 + COC
  • Grenzüberschreitender Kauf/Verkauf in der EU → COC
  • Erstmalige Zulassung eines importierten Fahrzeugs → COC (Pflicht) + anschließende Ausstellung von ZB Teil 1 & 2 durch die Zulassungsstelle
  • Fahrzeugfinanzierung / Leasing → Teil 2 verbleibt bei der Bank

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