Auto aus der Schweiz importieren: Zoll und Zulassung

Import a Car from Switzerland to Germany: Customs and Registration

Ein Auto aus der Schweiz zu importieren bedeutet, ein dort gekauftes Fahrzeug nach Deutschland einzuführen, es zu verzollen und anschließend zuzulassen. Anders als bei einem Kauf innerhalb der EU ist die Schweiz zollrechtlich ein Drittland. Deshalb fallen in der Regel 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an, und die Abwicklung läuft über zwei Zollämter. Mit einem gültigen COC-Papier und dem richtigen Ursprungsnachweis bleibt der Aufwand aber überschaubar.

Diese Anleitung beschreibt den Weg aus der Schweiz nach Deutschland. Einen Überblick über den gesamten Ablauf, auch aus anderen Ländern, finden Sie in unserem Ratgeber zum Auto-Import nach Deutschland. Wer umgekehrt ein Auto aus Deutschland in die Schweiz bringen möchte, folgt einem anderen Verfahren und wendet sich an den Schweizer Zoll (BAZG).

Warum die Schweiz ein Sonderfall ist: Drittland statt EU-Binnenmarkt

Die Schweiz gehört zur EFTA, aber weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum. Für den Import heißt das: Sie durchlaufen eine echte Zollabfertigung, zuerst die Ausfuhr auf Schweizer Seite, dann die Einfuhr in Deutschland. Genau darin unterscheidet sich der Schweiz-Import vom unkomplizierten EU-Import.

Kriterium EU-Land Schweiz (Drittland)
Zoll keiner 10 Prozent (Pkw), 0 Prozent mit Ursprungsnachweis EUR.1
Einfuhrumsatzsteuer keine 19 Prozent
Zollabfertigung entfällt Ausfuhr (CH) und Einfuhr (DE)
Technische Anerkennung COC genügt COC genügt, sonst Einzelabnahme nach § 21 StVZO

Der große Unterschied liegt also bei Zoll und Steuer. Auf der technischen Seite haben Sie dagegen meist Glück: Weil in der Schweiz verkaufte Fahrzeuge in der Regel eine EU-Typgenehmigung besitzen, ist der Ablauf dem eines EU-Imports sehr ähnlich.

Welche Dokumente brauchen Sie? Die Rolle der COC-Papiere

Ohne vollständige Unterlagen kommt kein Importfahrzeug durch den Zoll. Legen Sie diese Dokumente am besten schon vor dem Kauf bereit:

  • den Schweizer Fahrzeugausweis (gegebenenfalls annulliert),
  • die Kaufrechnung oder den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis,
  • die COC-Papiere (Konformitätsbescheinigung),
  • die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus der Einfuhrabfertigung,
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und die eVB-Nummer für die Zulassung,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

Das zentrale Dokument ist die Konformitätsbescheinigung, kurz COC. Der Hersteller bestätigt damit, dass Ihr Fahrzeug dem in der EU genehmigten Typ entspricht. Die Zulassungsstelle übernimmt die technischen Daten dann direkt aus dem COC, und Sie sparen sich die aufwendige Einzelabnahme.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, ein Schweizer Auto habe grundsätzlich kein COC. Das stimmt so nicht: Das COC hängt an der EU-Typgenehmigung des Modells, nicht am Land der Zulassung. Die meisten in der Schweiz verkauften Neuwagen der letzten Jahre sind europäisch typgenehmigt und haben daher ein gültiges COC. Ein fehlendes oder unpassendes COC betrifft vor allem Grauimporte, Sondermodelle mit Nicht-EU-Ausstattung oder sehr alte Fahrzeuge. In diesen Fällen führt der Weg über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

Gut zu wissen: Das COC ersetzt die Einzelabnahme, nicht aber die Hauptuntersuchung. Ein Fahrzeug, das älter als drei Jahre ist, braucht zusätzlich eine gültige HU nach § 29 StVZO vom TÜV oder einer anderen Prüforganisation.


Hat Ihr Schweizer Fahrzeug COC-Papiere?

Bevor es an Zoll und Zulassung geht, sollten Sie wissen, ob für Ihr Fahrzeug eine Konformitätsbescheinigung verfügbar ist. Die Prüfung dauert nur wenige Minuten. Sie brauchen dafür lediglich die Fahrgestellnummer (FIN).

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Ausfuhr aus der Schweiz: Zoll, EUR.1 und Ausfuhrkennzeichen

Auf Schweizer Seite melden Sie das Fahrzeug beim Zoll zur Ausfuhr an. Zwei Punkte entscheiden hier über Ihre Kosten: der Ursprungsnachweis und die Mehrwertsteuer.

Ursprungsnachweis EUR.1: so sparen Sie den Zoll

Nach dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz sinkt der deutsche Einfuhrzoll auf 0 Prozent, wenn das Fahrzeug nachweislich in der EU oder einem EFTA-Staat hergestellt wurde. Entscheidend ist das Produktionsland, nicht der Kauf in der Schweiz. Ein in Europa gebautes Auto erfüllt diese Voraussetzung also, ein in den USA, Japan oder Korea produziertes Fahrzeug dagegen nicht, auch wenn Sie es in der Schweiz kaufen. Bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, darüber brauchen Sie die formelle Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Lassen Sie sich den Nachweis unbedingt vom Verkäufer ausstellen, sonst zahlen Sie den vollen Zoll.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung und Überführung

Kaufen Sie bei einem Schweizer Händler, können Sie sich die dort gezahlte Schweizer Mehrwertsteuer von aktuell 8,1 Prozent bei der Ausfuhr erstatten lassen, sofern die Ausfuhr sauber dokumentiert und fristgerecht abgewickelt wird. Beim Privatkauf fällt in der Regel keine erstattungsfähige Mehrwertsteuer an.

Für die Überführung haben Sie zwei Möglichkeiten: den Transport auf einem Anhänger oder die Fahrt auf eigener Achse mit einem Schweizer Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen). Für das Ausfuhrkennzeichen sollten Sie laut dem Dienstleister juralog.ch mit rund 300 bis 400 Franken rechnen. Auf deutscher Seite fällt für die Überführung zudem eine pauschale Kfz-Steuer für einen Monat an (laut juralog.ch rund 15,30 Euro), die nicht mit der späteren jährlichen Kfz-Steuer zu verwechseln ist.

Einfuhr nach Deutschland: Zoll (10 %) und Einfuhrumsatzsteuer (19 %)

Auf deutscher Seite folgt die Einfuhrabfertigung. Für Pkw aus einem Drittland beträgt der Zoll 10 Prozent (Motorräder 6 bis 8 Prozent, Anhänger 2,7 Prozent). Mit gültigem Ursprungsnachweis EUR.1 entfällt dieser Zoll.

Wichtig ist die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent: Sie wird nicht nur auf den Kaufpreis berechnet, sondern auf den Zollwert (Kaufpreis zuzüglich Versicherung und Transport bis zur EU-Grenze) plus den Zoll. Nach der Abfertigung erhalten Sie die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie später für die Zulassung brauchen. Die genauen Zollsätze und die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer veröffentlicht der deutsche Zoll.

Was kostet der Import aus der Schweiz? Eine Beispielrechnung

Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vor allem davon ab, ob Sie den Zoll über den Ursprungsnachweis einsparen. Das folgende Beispiel geht von einem in der EU gebauten Gebrauchtwagen mit einem Kaufpreis von 20.000 Euro aus (gerundet).

Posten Ohne EUR.1 Mit EUR.1 (EU-Ursprung)
Kaufpreis 20.000 Euro 20.000 Euro
Überführung / Transport 400 Euro 400 Euro
Zoll (10 Prozent) 2.040 Euro 0 Euro
Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) 4.264 Euro 3.876 Euro
Hauptuntersuchung (bei über 3 Jahren) 150 Euro 150 Euro
Summe rund 26.854 Euro rund 24.426 Euro

Der Ursprungsnachweis spart in diesem Beispiel also über 2.400 Euro. Die Werte für Überführung und Abfertigung sind Richtwerte von Dienstleistern, keine amtlichen Gebühren.

Die eigentlichen Zulassungsgebühren und die Kfz-Steuer gelten für jedes in Deutschland angemeldete Auto und gehören streng genommen nicht zum Import. Eine Aufschlüsselung finden Sie in unserem Ratgeber zu den Zulassungskosten.

Schweizer Auto in Deutschland zulassen: TÜV, eVB und Kennzeichen

Sobald die Zollabfertigung abgeschlossen ist, können Sie ein Schweizer Auto problemlos in Deutschland anmelden. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle brauchen Sie:

  • die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus der Einfuhr,
  • das COC-Papier (oder ein Vollgutachten, falls kein COC vorliegt),
  • eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO bei Fahrzeugen über drei Jahren,
  • die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung,
  • die Fahrzeug- und Kaufunterlagen sowie Ihren Ausweis.

Liegt das COC vor, übernimmt die Zulassungsstelle die technischen Daten direkt, und Sie erhalten zügig Ihr Kennzeichen. Fehlt es, ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO nötig, die mehr Zeit und Geld kostet. Wie lange die Anmeldung insgesamt dauert, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Zulassungsdauer.

Lohnt sich der Import aus der Schweiz?

Schweizer Gebrauchtwagen sind oft gepflegt und gut ausgestattet, was sie attraktiv macht. Ob sich der Import rechnet, entscheidet sich aber erst nach Abzug aller Nebenkosten.

Sind Autos in der Schweiz günstiger als in Deutschland? Die reinen Fahrzeugpreise liegen manchmal niedriger, doch Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Überführung schmälern den Vorteil. Ohne Ursprungsnachweis EUR.1 verschwindet die Ersparnis häufig ganz. Mit EUR.1 und bei einem hochwertigen Modell kann sich die Rechnung dagegen lohnen.

Worauf sollten Sie beim Kauf achten? Prüfen Sie vor allem diese Punkte:

  • Ist ein gültiges COC vorhanden oder nachbeschaffbar?
  • Handelt es sich um ein in der EU gebautes Fahrzeug, sodass EUR.1 greift?
  • Entspricht die Ausstattung dem, was Sie erwarten (Schweizer Modelle können abweichen)?
  • Ist die Servicehistorie lückenlos und der Preis nach Abzug aller Importkosten noch attraktiv?

Unterm Strich lohnt sich der Import dann, wenn Ersparnis oder Wunschmodell den Mehraufwand klar überwiegen. Bei einem europäisch gebauten, gepflegten Fahrzeug mit COC geht die Rechnung meist auf.

Sonderfall Oldtimer aus der Schweiz

Für Liebhaberfahrzeuge gelten günstigere Regeln. Ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, sich in weitgehend originalem Zustand befindet und nicht mehr gebaut wird, kann vom Zoll als Sammlungsstück eingestuft werden. Dann fällt statt der 19 Prozent nur die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent an, und der Zoll entfällt in vielen Fällen ganz. Die Einstufung nimmt das zuständige Zollamt vor; ein Nachweis über Alter und Originalität ist ratsam. Einzelheiten zum Oldtimer-Import erläutert der ADAC.

Zulassung ohne teure Einzelabnahme

Unabhängig vom Alter Ihres Fahrzeugs gilt: Mit dem passenden COC übernimmt die Zulassungsstelle die technischen Daten direkt, und die Einzelabnahme nach § 21 StVZO entfällt. Fordern Sie Ihr offizielles Originaldokument mit Ihrer FIN in wenigen Minuten online an.

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