Ein Auto aus Luxemburg lässt sich in Deutschland zulassen, und zwar mit weniger Aufwand als bei einem Wagen aus einem Drittland: Für Luxemburg entfallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Mitbringen müssen Sie beide Teile der luxemburgischen Zulassungsbescheinigung, den Kaufvertrag, das COC-Papier des Herstellers und den Prüfbericht aus Luxemburg. Kommt Ihr Wagen aus einem anderen Land, führt Sie unser Leitfaden zum Autoimport nach Deutschland weiter.
Auto mit luxemburgischen Papieren in Deutschland anmelden: Diese Unterlagen brauchen Sie
Lassen Sie sich alles aushändigen, bevor Sie bezahlen. Danach haben Sie kein Druckmittel mehr. Nur mit vollständigen Unterlagen nimmt die Zulassungsstelle den Antrag an.
| Was Sie brauchen | Von wem Sie es bekommen | Wofür |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I (grau) | Die SNCA, über den Verkäufer | Nachweis der bisherigen Zulassung |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (gelb) | Die SNCA, über den Verkäufer | Ohne diesen Teil stockt der Antrag |
| Kaufvertrag oder Rechnung | Der Verkäufer | Eigentumsnachweis |
| EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) | Der Fahrzeughersteller | Grundlage der deutschen Papiere |
| Contrôle-technique-Bericht | Eine luxemburgische Prüfstelle | Kann Ihnen die Hauptuntersuchung ersparen |
| Personalausweis, Meldebescheinigung | Sie selbst | Pflicht am Schalter |
| eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat | Ihre Versicherung, Sie selbst | Kennzeichen und Kfz-Steuer |
Für die Kfz-Steuer hinterlegen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Eingezogen wird die Steuer vom Hauptzollamt.
Bei den luxemburgischen Papieren müssen Sie genauer hinsehen. Die Zulassungsbescheinigung besteht dort aus zwei Exemplaren, einem grauen und einem gelben. Nur das graue gehört ins Auto. Das gelbe liegt beim Verkäufer zu Hause und bleibt dort oft auch nach dem Verkauf.
Der erste Fallstrick kann Sie Wochen kosten. Fehlt Teil II, darf die Zulassungsstelle nach § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erst zulassen, sobald sie über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der luxemburgischen Behörde die Bestätigung der früheren Zulassung eingeholt hat. Das lässt sich nicht am Schalter nachreichen: Es ist ein Behördenweg über zwei Länder. Bestehen Sie auf beiden Exemplaren, solange das Geld noch bei Ihnen liegt.
Hat Ihr Wagen dagegen ein älteres, einteiliges Dokument, greift diese Regel nicht. Sie gilt ausdrücklich nur, wenn die ausländische Bescheinigung aus zwei Teilen besteht. Welche Papiere Sie danach aus Deutschland bekommen, steht in unserem Beitrag zur Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Wann die Zulassungsstelle das COC verlangt
Für die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II braucht die Behörde einen technischen Nachweis. § 14 Absatz 3 FZV nennt drei mögliche Nachweise. In einem Fall genügt auch ein Datenabruf.
| Nachweis | Für welches Fahrzeug | Wer ihn ausstellt |
|---|---|---|
| EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) | Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung | Der Hersteller |
| Datenbestätigung | Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung | Der Inhaber der Typgenehmigung |
| Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung | Fahrzeug ohne Typgenehmigung | Die zuständige Behörde |
| Datenabruf statt Vorlage | Die COC-Daten sind amtlich hinterlegt | Die Zulassungsbehörde selbst |
Ein in Luxemburg zugelassener Serienwagen hat so gut wie immer eine EU-Typgenehmigung. Für ihn kommt damit nur der erste Nachweis in Frage. Die Datenbestätigung setzt eine nationale Typgenehmigung voraus und ist kein allgemeiner Ersatz. Die Einzelgenehmigung kostet einen Behördentermin. Was in einem COC-Papier steht, haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschlüsselt.
Nur der Datenabruf erspart Ihnen Arbeit. Ob er klappt, liegt nicht in Ihrer Hand. Die Behörde fragt zwei Datenbanken ab, zuerst die des Kraftfahrt-Bundesamtes und dann, wenn dort nichts hinterlegt ist, die eines anderen Mitgliedstaates. Der Regelfall ist das aber nicht: Das eCOC-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes liefert nur Daten von Fahrzeugen, die ab Oktober 2019 in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden.
Fehlt das COC, stellt der Hersteller in der Regel ein neues aus. Auf eine Vollabnahme müssen Sie sich dabei nicht einlassen. Bei einem unveränderten Serienfahrzeug erlaubt § 21 Absatz 1a StVZO eine Begutachtung gar nicht. Dieser Weg öffnet sich erst, wenn durch Umbauten die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Ist der luxemburgische Contrôle technique in Deutschland gültig?
Grundsätzlich ja. § 8 Absatz 2 FZV verlangt keine neue Untersuchung, wenn eine Prüfung nach EU-Standard in einem anderen Mitgliedstaat nachgewiesen wird. Der luxemburgische Contrôle technique erfüllt diese Voraussetzung.
Ab der Zulassung gelten die deutschen Fristen, gerechnet ab dem Monat Ihrer letzten Prüfung. Abschnitt 2 der Anlage VIII StVZO sieht für einen Pkw 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung und danach 24 Monate vor. Liegt Ihre luxemburgische Prüfung weiter zurück, wird die Hauptuntersuchung fällig.
Schauen Sie deshalb auf das Prüfdatum Ihres Berichts und nicht nur auf das Ablaufdatum. Bringen Sie ihn im Original mit, dann klärt die Zulassungsstelle den Rest am Schalter.
In drei Schritten zum deutschen Kennzeichen
- Den Wagen nach Deutschland holen. Hier lauert der zweite Fallstrick. Womit Sie fahren dürfen, klärt der nächste Abschnitt.
- Hauptuntersuchung, falls nach deutschen Fristen eine fällig ist. Der Termin bei der Prüforganisation gehört vor den Behördentermin.
- Zulassungsstelle. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort, nicht die an der Grenze. Oft ist von Trier die Rede, aber wer in München wohnt, meldet sein Auto in München an. Rechnen Sie damit, es zur Prüfung der Fahrgestellnummer vorführen zu müssen.
Um die luxemburgische Abmeldung sollten Sie sich kümmern, auch wenn sie nicht Ihre Pflicht ist. Bei Verkauf oder Ausfuhr muss der bisherige Halter die SNCA binnen fünf Werktagen benachrichtigen. Versäumt er das, läuft die luxemburgische Zulassung weiter. Sprechen Sie deshalb vor der Überweisung ab, wer diesen Schritt übernimmt.
Mit welchem Kennzeichen holen Sie den Wagen aus Luxemburg ab?
Der Verkäufer muss die Schilder abnehmen, und beim Verkauf ins Ausland verliert die Nummer ihre Gültigkeit. Mit seinem Kennzeichen kommen Sie also nicht nach Hause.
Vorgesehen ist dafür das luxemburgische Ausfuhrkennzeichen. Seine Bedingungen sind eng gefasst:
- Jeder Käufer mit Wohnsitz außerhalb Luxemburgs kann es beantragen, also auch Sie. Der Antrag geht ausschließlich an die SNCA in Sandweiler.
- Es gilt bis zum Ende des dritten Monats, der auf den laufenden Monat folgt. Die Frist lässt sich nicht verlängern. Sie können aber ein neues Ausfuhrkennzeichen beantragen.
- Der letzte Verkäufer braucht eine offizielle Anschrift in Luxemburg. Bei einer Privatperson, die Luxemburg schon verlassen hat, ist dieser Weg versperrt.
- Nötig ist eine Haftpflichtversicherung bei einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer, und zwar zusätzlich zu Ihrer deutschen eVB-Nummer. Die genügt für die Ausfuhr nicht, auch wenn Sie sie später für die Zulassung ohnehin brauchen.
- Die Schilder prägen private Hersteller; drei davon nennt die SNCA auf ihrer Website. Planen Sie für den ganzen Vorgang einen Arbeitstag ein.
Das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt hier oft als die einfachere Lösung. Verlassen Sie sich darauf nicht. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt dafür Nachweise über Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese erforderlich sind. Fehlen sie, erlaubt die Verordnung nur noch Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im eigenen oder im angrenzenden Bezirk, und Luxemburg liegt in keinem davon. Wer sich Ausfuhrkennzeichen und Versicherung sparen will, lässt den Wagen auf einem Transporter holen.
Was die Zulassung in Deutschland kostet und wann Mehrwertsteuer anfällt
Sie zahlen an mehrere Stellen: an die Zulassungsstelle, den Schilderhersteller, die Prüforganisation, den Fahrzeughersteller für das COC und unter Umständen das Finanzamt. Ein einziger Endbetrag lässt sich daraus nicht bilden.
Die Gebühren setzt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bundesweit fest, ohne Spielraum nach oben oder unten. Von Fall zu Fall wechseln nur die Posten, die dazukommen. Stand August 2026 zahlen Sie:
- Zulassung: 30,00 Euro (alternativ über das i-Kfz-Portal: 12,80 Euro)
- Neue Zulassungsbescheinigung Teil II (beim Import aus Luxemburg): 10,20 Euro
- Prüfplakette (beim Import aus Luxemburg): 0,60 Euro
Was eine gewöhnliche Zulassung kostet, steht in unserem Beitrag zu den Kfz-Zulassungskosten.
Die Steuerfrage wiegt schwerer, denn sie ist meist der Grund für den Kauf in Luxemburg. Dort gilt seit dem 1. Januar 2024 wieder mit 17 Prozent der niedrigste Normalsatz der EU, nachdem er ein Jahr bei 16 Prozent gelegen hatte. In Deutschland sind es 19 Prozent.
Beim normalen Gebrauchtwagen ist die Steuer im luxemburgischen Preis schon enthalten. Ihren Vorteil aus diesen zwei Prozentpunkten haben Sie allerdings nur, wenn der Verkäufer ein Händler ist, der die Steuer offen ausweist. Bei einer Privatperson oder bei einem Händler, der nur seine Marge versteuert, wird gar keine Steuer ausgewiesen. Damit gibt es auch keinen Satz, der günstiger sein könnte.
Umgekehrt kippt die Rechnung, sobald Ihr Wagen als Neufahrzeug gilt, also bei nicht mehr als 6.000 Kilometern oder nicht mehr als sechs Monaten seit der ersten Inbetriebnahme. Dann zahlen Sie die Umsatzsteuer hier, zum deutschen Satz. Die Zulassung selbst löst die Meldung an das Finanzamt aus. Notieren Sie den Kilometerstand bei der Übergabe: An ihm und am Datum der Erstzulassung hängt, ob Sie am Ende wirklich sparen.
Zwei Fehler kosten Sie eine ganze Fahrt:
- Ohne das gelbe Exemplar zum Termin gehen und den Behördenweg über das Kraftfahrt-Bundesamt auslösen.
- Für das Ausfuhrkennzeichen mit der deutschen eVB-Nummer planen statt mit einer luxemburgischen Haftpflicht.