Belgisches Auto in Deutschland zulassen: Diese Papiere brauchen Sie

Register a Belgian Car in Germany: Documents You Need

Ja, das geht. Ein Auto mit belgischen Papieren bekommt in Deutschland ein Kennzeichen, ohne Zoll und ohne Einfuhrumsatzsteuer, weil Belgien zur EU gehört. Die Zulassungsstelle zieht beide Teile der belgischen Zulassungsbescheinigung ein und stellt eine deutsche aus. Dafür braucht sie in der Regel die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, kurz COC. Wie der Import aus anderen Ländern abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Autoimport nach Deutschland.

Was Sie beim Verkäufer in Belgien mitnehmen

Packen Sie die Papiere ein, bevor Sie losfahren. Einen belgischen Verkäufer aus Deutschland heraus noch einmal zu erreichen, kostet leicht mehrere Wochen. Prüfen Sie am besten schon vor der Zahlung den Kilometerstand im Car-Pass und das Datum der ersten Inbetriebnahme. Vom Datum hängt ab, ob in Deutschland sofort eine Hauptuntersuchung fällig wird.

Dokument Wer es ausstellt Wozu es gebraucht wird
Belgische Zulassungsbescheinigung, beide Teile Der Verkäufer Wird eingezogen, Pflicht bei ausländischen Fahrzeugen
Kaufvertrag oder Rechnung Der Verkäufer Nachweis, dass das Auto Ihnen gehört
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) Der Hersteller Grundlage für die neue Zulassungsbescheinigung Teil II
Car-Pass Der Verkäufer, gesetzlich dazu verpflichtet Kilometerhistorie, für die Zulassung nicht verlangt
Belgische Prüfbescheinigung Eine belgische Prüfstelle Kann Ihnen die deutsche Hauptuntersuchung ersparen
Personalausweis und Meldebescheinigung Sie Pflicht am Schalter
eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat Ihre Versicherung und Sie Ohne beides kein Kennzeichen

Den Car-Pass schuldet Ihnen der belgische Verkäufer von Gesetzes wegen, auch wenn Sie im Ausland wohnen. Er gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Bei einem Auto, das selbst nach Belgien importiert wurde, beginnt die Kilometerhistorie oft erst mit der belgischen Kontrolle bei der Einfuhr.

Auf den beiden Teilen der belgischen Zulassungsbescheinigung steht je nach Sprachfassung PARTIE I und PARTIE II, DEEL I und DEEL II oder TEIL I und TEIL II. Es ist dasselbe Dokument. Keine der Dokumentenlisten von Köln, Aachen, Recklinghausen und Berlin verlangt eine beglaubigte Übersetzung.

Wann die Zulassungsstelle das COC verlangt

Zusammen mit dem deutschen Kennzeichen stellt Ihre Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus, früher Fahrzeugbrief genannt. Ausstellen darf die Behörde sie nach § 14 Absatz 3 FZV nur, wenn Sie einen von drei Nachweisen vorlegen. Für ein belgisches Serienfahrzeug ist das in der Praxis immer das COC. Die beiden anderen greifen nur bei nationaler Typgenehmigung oder wenn das Fahrzeug gar keine Typgenehmigung hat.

Nachweis Für welches Fahrzeug Wer ihn ausstellt
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung Der Hersteller
Datenbestätigung Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung Der Inhaber der Typgenehmigung
Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung Fahrzeug ohne Typgenehmigung Die zuständige Behörde
Datenabruf statt Vorlage Die COC-Daten sind amtlich hinterlegt Über das Kraftfahrt-Bundesamt

Statt der Vorlage genügt es, wenn die Behörde die COC-Daten über die Fahrgestellnummer abruft. Die Verordnung sieht dafür zwei Quellen vor: die zentrale Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes und, wenn der Datensatz dort fehlt, die Datenbank eines anderen Mitgliedstaates. Über den Abruf entscheidet die Behörde, nicht Sie. Ob er gelingt, erfahren Sie am Schalter. Das eCOC-Portal, das das Kraftfahrt-Bundesamt am 14. Juli 2026 geöffnet hat, liefert nur Daten „von in Deutschland ab Oktober 2019 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen“, so die Pressemitteilung 28/2026. Ein Auto aus Belgien fällt also nicht darunter.

Der übliche Weg führt deshalb über den Hersteller. Das COC-Papier ist das Datenblatt, mit dem er bestätigt, dass Ihr Fahrzeug einem genehmigten EU-Typ entspricht. Es enthält genau die technischen Werte, die die Zulassungsstelle in ihr Register überträgt. Fehlt es in den Unterlagen, stellt der Hersteller es in der Regel neu aus.

Die Praxis ist nicht überall gleich. Der Kreis Recklinghausen verzichtet auf das COC, wenn Sie harmonisierte Fahrzeugpapiere aus dem EU-Ausland haben. Eine Vorschrift steht dahinter nicht: In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung findet sich kein Satz, der die Papiere eines anderen Mitgliedstaates an die Stelle des COC setzt. Die StädteRegion Aachen verlangt es ausdrücklich „mit Angabe der deutschen Schadstoffklasse“, die Stadt Köln führt es als „COC-Dokument (im Original) oder Gutachten (Vollabnahme)“ auf. Ein Anruf bei Ihrer Zulassungsstelle klärt das vorab.

Sie müssen sich dabei keine Vollabnahme aufdrängen lassen. Für ein unverändertes Serienfahrzeug ist eine Begutachtung nach § 21 Absatz 1a StVZO gar nicht zulässig; dieser Weg steht erst offen, wenn die Betriebserlaubnis durch Umbauten erloschen ist.

Erst die Fahrgestellnummer, dann der Termin

Eine Minute genügt, um zu klären, ob der Hersteller das COC für Ihr Modell noch ausstellt. Die Prüfung ist kostenlos. Dann wissen Sie vor dem Termin, was Sie mitbringen.

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Ist der belgische TÜV in Deutschland gültig?

Ja, wenn nach den deutschen Fristen zwischenzeitlich keine Hauptuntersuchung fällig geworden ist. Ist eine fällig geworden, verlangt § 8 Absatz 2 FZV eine Untersuchung nach deutschem Recht. Selbst dann genügt der Nachweis einer Untersuchung nach EU-Standard. Die StädteRegion Aachen führt dafür eine „gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)“ auf, wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO fällig gewesen wäre. Maßgeblich sind also die deutschen Fristen, nicht die deutsche Form der Bescheinigung.

Gerechnet wird nach Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Für einen Pkw ist die erste Hauptuntersuchung dort nach 36 Monaten fällig. In Belgien legen die Regionen die Fristen fest, die deshalb voneinander abweichen können. Ein Wagen kann in Belgien mit gültiger Prüfbescheinigung unterwegs sein und in Deutschland trotzdem eine Hauptuntersuchung brauchen. Schauen Sie auf das Ablaufdatum Ihrer Prüfbescheinigung. Lässt sich das Datum der ersten Inbetriebnahme nur schätzen, ist die Hauptuntersuchung ohnehin fällig.

So läuft die Zulassung ab

  1. Das Auto nach Deutschland holen. Für die Ausfuhr sieht die belgische Verwaltung das X-Kennzeichen vor, in der Regel 30 Kalendertage gültig. Sie beantragen es bei der DIV, der belgischen Zulassungsbehörde, im City Atrium in Brüssel. Das geht auch mit Wohnsitz im Ausland. Ist die technische Kontrolle abgelaufen, muss das Fahrzeug vorher bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Erledigen Sie das vor dem Antrag. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist dafür nicht der Weg, denn es wird von einer deutschen Zulassungsbehörde für ein Fahrzeug mit deutschem Standort zugeteilt. Wer sich beides sparen will, lässt das Auto auf einem Transporter holen. Dann entfällt das Thema Kennzeichen.
  2. Versicherung und Steuer vorbereiten. Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung, das SEPA-Lastschriftmandat brauchen Sie für die Kfz-Steuer. Zuständig ist dafür das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt.
  3. Hauptuntersuchung nachholen. Falls die belgische Prüfbescheinigung nach deutschen Fristen abgelaufen ist.
  4. Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen. Beide Teile der belgischen Zulassungsbescheinigung im Original, dazu Ihre eigenen Papiere. Die belgischen Kennzeichenschilder bleiben beim Verkäufer. Aachen notiert dazu, ausländische Papiere und Schilder würden eingezogen, „Ausnahme: Belgien, da dort die Kennzeichen personenbezogen sind“.

Für die deutsche Zulassung müssen Sie das Auto in Belgien nicht abmelden. Von selbst passiert es dort aber auch nicht: Die Berliner Zulassungsbehörde weist darauf hin, dass die deutsche Anmeldung das Herkunftsland benachrichtigt, eine automatische Außerbetriebsetzung aber nicht erfolgt. Klären Sie deshalb beim Kauf, wer die belgische Abmeldung übernimmt.

Behalten Sie außerdem eine Frist im Blick. Gilt Ihr Wagen umsatzsteuerlich als neu, also mit nicht mehr als 6.000 Kilometern oder mit einer ersten Inbetriebnahme vor weniger als sechs Monaten, wird die Umsatzsteuer in Deutschland fällig. Die Anmeldung läuft über das Finanzamt, spätestens am zehnten Tag nach dem Kauf in Belgien und nicht nach der Zulassung. Bei einem gewöhnlichen Gebrauchtwagen steckt die Steuer im belgischen Kaufpreis.

Wie lange das alles dauert, hängt an zwei Terminen: Die Hauptuntersuchung braucht einen bei einer Prüforganisation, die Zulassung einen bei der Behörde. Für die Überführung selbst zählt die Gültigkeit des X-Kennzeichens.

Vier Fehler, die den Termin platzen lassen:

  • Nur einen der beiden Teile der belgischen Zulassungsbescheinigung mitnehmen. Fehlt der Teil II, kann das Auto erst zugelassen werden, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt bei der belgischen Behörde bestätigen lässt, dass das Fahrzeug dort zugelassen war.
  • Den Car-Pass für die Prüfbescheinigung halten. Der eine dokumentiert Kilometer, die andere den technischen Zustand.
  • Für die Rückfahrt auf ein deutsches Kurzzeitkennzeichen setzen statt auf das belgische X-Kennzeichen.
  • Erst in Deutschland feststellen, dass der Hersteller für das Modell kein COC mehr ausstellt.

Was kostet es, ein belgisches Auto in Deutschland zuzulassen?

Die Zulassung kostet nach der Gebührenangabe der Stadt Köln 30,60 Euro, die neue Zulassungsbescheinigung Teil II weitere 10,20 Euro. Dazu kommen die Kennzeichenschilder, die Hauptuntersuchung, wenn sie fällig ist, und die Überführung. Von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle weichen die Beträge leicht ab. Die einzelnen Posten haben wir im Beitrag zu den Kfz-Zulassungskosten aufgeschlüsselt.

Teurer wird es, wenn die Fahrzeugdaten fehlen. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht 15,30 Euro Zuschlag vor, wenn die Daten weder beim Kraftfahrt-Bundesamt noch im örtlichen Fahrzeugregister liegen. Fehlen alle drei Nachweise und gibt es für das Fahrzeug keine gültige EU-Typgenehmigung, bleibt das Vollgutachten nach § 21 StVZO: 97,90 Euro für den amtlich anerkannten Sachverständigen, dazu 39,50 Euro bei der Zulassungsstelle.

Die Datenbestätigung gibt es nur für Fahrzeuge mit nationaler Typgenehmigung. Die Einzelgenehmigung kostet einen Behördentermin. Für Ihr belgisches Auto bleibt in der Praxis das COC. Aachen fragt ausdrücklich nach der deutschen Schadstoffklasse. Das COC ist der Nachweis, aus dem sie sich ergibt.

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